VERKAUFS - und LIEFERBEDINGUNGEN
der Markus Bierbauer GmbH (in Folge kurz „ACA Center“ oder „Verkäuferin“)
1. Allgemeines: Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil jeder Bestellung (Kaufvertrag).
Allfällige AGB des Käufers gelten ausdrücklich nicht! Angebote und Angaben über Preise und Lieferzeiten sind in
Ermangelung gegenteiliger schriftlicher Vereinbarungen freibleibend. Alle in Prospekten, Angeboten,
Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen enthaltenen Angaben und Daten sind
annähernd und unverbindlich.
2. Auftrag: Rechtsverbindlichkeit erlangt der Kaufvertrag durch die Unterschrift des Kunden und der Verkäuferin
oder deren Bevollmächtigte.
3. Vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag: Die Verkäuferin hat bei Kreditverkäufen, das sind solche, bei denen der
Kaufpreis nicht schon zugleich mit der Bestellung bezahlt wird, das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie
nach Vertragsabschluss über den Käufer Auskünfte erhält, die die Zahlungsfähigkeit in Frage stellen, oder ein
Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen vorliegt. Forderungen des Käufers gegen die Verkäuferin in solch einem Fall
werden einvernehmlich ausgeschlossen
soweit gesetzlich zulässig. Konstruktions- und Formänderungen berechtigen den Käufer – soweit der Kaufgegenstand
und dessen Aussehen nicht grundlegend geändert und dadurch der Verwendungszweck beeinträchtig wird – nicht
zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Stimmt die Verkäuferin einer Vertragsstornierung durch den Käufer zu, oder tritt
durch Zahlungsverzug des Käufers verkäuferseitig ein Rücktrittsrecht ein, ist die Verkäuferin berechtigt, entweder
den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder eine 20 %-ige Stornogebühr zu fordern.
4. Lieferzeiten: Lieferfristen sind unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Für alle durch höhere
Gewalt, Streik, Aussperrung sowie ohne Verschulden der Verkäuferin entstandene Verzögerungen, Nichtlieferung
und Beschädigungen haftet die Verkäuferin nicht. Im Falle des unverschuldeten Verzuges verzichtet der Käufer auf
das Recht, vom Kauf zurückzutreten und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
5. Versand: Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, unfrei ab dem Auslieferungslager – Werkstätte der
Verkäuferin und jedenfalls auf Gefahr des Käufers. Versicherung erfolgt nur auf besondere Vereinbarung und geht
gleichfalls zu Lasten des Käufers. Die für den Transport etwa nötige Verpackung wird zum Selbstkostenpreis dem
Käufer berechnet. Der Käufer hat den Kaufgegenstand sofort zu prüfen und zu übernehmen. Verzichtet der Käufer
auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß und mangelfrei
geliefert und angenommen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen: Die Preise sind wenn nicht anders vereinbart Nettopreise ab inländischem
Auslieferungslager. Zölle, Frachtkosten und sonstige Unkosten zwischen Bestellung und Lieferung gehen zu Lasten
des Käufers. Sollte durch eine nachträgliche oder der Verkäuferin nachträglich bekannt gewordene Preiserhöhung
des Produzenten bis zur Auslieferung des Kaufgegenstandes eine Erhöhung des Kaufpreises eintreten, so verpflichtet
sich der Käufer,
diese Erhöhung in diesem Ausmaß zu übernehmen, soweit gesetzlich zulässig. Alle Zahlungen haben spesenfrei und
ohne Abzug geleistet zu werden. Bei Überschreitung des Zahlungstermins und/oder bei Übernahmeverzug ist der
Verkäufer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen, mindestens jedoch 6 % p. a. Überdies ist der
Käufer in diesem Fall verpflichtet, sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie Mahnspesen zu
bezahlen.
7. Gegenforderung: Die Aufrechnung von Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen aus
irgendwelchen Gründen seitens des Käufers ist unzulässig, es sei denn die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt.
8. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Maschinen, Geräte usw. bleiben Eigentum der Verkäuferin bis zur gänzlichen
Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger bis dahin entstandener Rechnungsbeträge für Lieferung von Ersatzteilen für
den betreffenden Kaufgegenstand und an ihm ausgeführten Reparaturen nebst Zinsen etc. Der Käufer ist
verpflichtet, sämtliche Handlungen zu setzen, die notwendig sind, um diesen vereinbarten Eigentumsvorbehalt
zugunsten der Verkäuferin zu sichern und gegen Dritte durchzusetzen. Sämtliche Gefahren, von welchen die
Gegenstände betroffen werden, trägt der Käufer, insbesondere haftet er für den durch Zufall entstandenen Schaden.
Der Käufer ist bei nicht vollständiger Bezahlung verpflichtet, die Kaufgegenstände zum vollen Wert auf eigene Kosten
gegen alle wie immer Namen habende Schäden versichert zu halten und der Verkäuferin die Prämienzahlung
jederzeit nachzuweisen, sowie die Polizze bis zur vollen Bezahlung zugunsten der Verkäuferin zu vinkulieren bzw.
dieser in Verwahrung zu geben. Die Verkäuferin ist ohne weiteres Einvernehmen mit dem Käufer berechtigt, über
das kaufgegenständliche Gerät nach ihrem Gutdünken zu verfügen, wenn beim Käufer Änderungen in der Bonität,
insbesondere Zahlungsverzug oder Terminverlust eintritt. Für den Fall, dass die Verkäuferin vom Eigentumsvorbehalt
Gebrauch macht, verpflichtet sich der Käufer, die Kaufgegenstände auf eigene Kosten zurückzustellen, die
Verkäuferin völlig schadlos zu halten, insbesondere auch für den entgangenen Gewinn, ferner alle Reparaturkosten
und eine
angemessene Vergütung für die Abnützung, in der Zwischenzeit und für die aus welchem Titel auch immer
eingetretene Entwertungen bis zur Beendigung eventueller Reparaturen, zu ersetzen.
9. Gewährleistung: Das ACA Center gewährleistet bei sachgemäßer und ordentlicher Wartung für fabrikneue
Kaufgegenstände deren einwandfreies Funktionieren und übernimmt, ausgenommen den Fall fremden Verschuldens
und unter der Voraussetzung, dass der Käufer die vereinbarten Zahlungstermine einhält, die Gewährleistung nur für
die Dauer einer Saison, auf keinen Fall aber länger als 6 Monate. Beanstandungen müssen schriftlich erfolgen, wobei
der beanstandete Teil
zwecks Austausch, Reparatur oder Ersatz des ACA Centers zur Verfügung gestellt werden muss. Teile, die zum
kostenlosen Ersatz im Rahmen der Gewährleistung oder am Kulanzweg beim ACA Center gegen Entgegennahme
eines Einlaufscheines eingereicht oder abgegeben werden, bleiben oder werden ohne Rücksicht auf positive oder
negative Erledigung Eigentum der Verkäuferin ohne jeglichen weiteren Anspruch von Seiten des Käufers. Dem Käufer
ist bekannt, dass die Verkäuferin Händler und nicht Produzent des Kaufgegenstandes ist. Aus diesem Grund erklärt
sich der Käufer ausdrücklich damit
einverstanden, dass jede Gewährleistungsverpflichtung der Verkäuferin jedenfalls nur jenen Inhalt und Umfang hat,
in welchem sie vom jeweiligen Produzenten anerkannt und übernommen wird, soweit gesetzlich zulässig. Die
Verkäuferin, ist verpflichtet an der Herbeiführung der Entscheidung des Produzenten durch angemessene, rasche
Abwicklung mitzuwirken, wogegen der Käufer diese Entscheidung abwartet und sich ihr unterwirft. Das ACA Center
ist im weiteren berechtigt, der ihr obliegenden Gewährleistungsverpflichtung nach eigenem Ermessen durch
Instandsetzung defekter Teile oder durch Austausch von Teilen nachzukommen, wobei in allen Fällen nur jene Teile
ersetzt oder instand gesetzt werden, die einen Fehler des Lieferwerkes in Werkstoff oder Werkarbeit aufweisen. Die
damit erwachsenen Kosten für Fracht, Zoll, Verpackung usw. gehen zu Lasten des Käufers, gleichfalls die Kosten des
Ein- und Ausbaues (Montage). Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die normalerweise bei
sachgemäßem Gebrauch einem besonderen Verschleiß unterliegen, sowie nicht auf Gummi- und Lederriemen,
Gummibereifung (Mantel und Schläuche), Felgen, sämtliche elektrische Teile und Signalanlagen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von fremden Teilen
fremder Herkunft verändert bzw. Repariert worden ist. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht.
Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
10. Schutzvorrichtungen: Werden solche nicht mitbezogen, so ist die Verkäuferin von jeglicher Haftung befreit.
11. Produkthaftung: Für Sachschäden, die der Käufer erleidet, wird jede Ersatzpflicht der Verkäuferin
ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, die übergebene Betriebsanleitung samt Sicherheitsbedingungen
genauestens zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandeln gegen die
Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise die Haftung der Verkäuferin jedenfalls entfällt. Soweit der Käufer als
Unternehmer bei dem Gebrauch der gelieferten Maschine Schäden erleidet, gelten damit verbundene Ansprüche für
ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind
ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, bei einem Weiterverkauf soweit gesetzlich zulässig eben dieselben
Bedingungen und Haftungsausschlüsse mit jedem weiteren Übernehmer der Maschine zu vereinbaren und
übernimmt er es bei einer Verletzung dieser Überbindungspflicht, die Verkäuferin hinsichtlich aller entstandenen,
damit verbundenen Nachteile vollkommen schadlos zu halten.
12. Datenverarbeitung & Datenschutz: Der Käufer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verkäuferin seinen
Namen, Anschrift und sonstige die Geschäftsbeziehung betreffenden Daten in Erfüllung des Vertrages
automationsunterstützt verarbeitet und stimmt im Sinne der Bestimmungen des Datenschutzes einer Übermittlung
und Weiterverarbeitung dieser Daten ausdrücklich zu. Die gesetzlichen Widerrufsrechte des Käufers bleiben
unberührt. Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten gemäß DSGVO Art. 6 Abs (1) lit b zur
Vertragserfüllung oder vorvertraglicher Maßnahmen verarbeiten
und an von uns mit der Durchführung des Auftrages beauftragte Dritte übermitteln, soweit dies zur
Vertragserfüllung notwendig ist.
13. Rechtswahl, Gerichtsstand, etc.: Erfüllungsort ist Sitz der Verkäuferin. Auf die Bestellung/den Kaufvertrag findet
ausschließlich österreichisches Recht Anwendung unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist immer
am jeweils sachlich zuständigen Gericht für den Sitz des ACA Centers. Gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG
bleiben jedenfalls die zwingenden Bestimmungen des KSchG unberührt und sind auf das Vertragsverhältnis
anzuwenden.
Stand per Juli 2018