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VERKAUFS - und LIEFERBEDINGUNGEN

der Markus Bierbauer GmbH (in Folge kurz „ACA Center“ oder „Verkäuferin“)


1. Allgemeines: Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil jeder Bestellung (Kaufvertrag).

Allfällige AGB des Käufers gelten ausdrücklich nicht! Angebote und Angaben über Preise und Lieferzeiten sind in

Ermangelung gegenteiliger schriftlicher Vereinbarungen freibleibend. Alle in Prospekten, Angeboten,

Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen enthaltenen Angaben und Daten sind

annähernd und unverbindlich.

2. Auftrag: Rechtsverbindlichkeit erlangt der Kaufvertrag durch die Unterschrift des Kunden und der Verkäuferin

oder deren Bevollmächtigte.

3. Vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag: Die Verkäuferin hat bei Kreditverkäufen, das sind solche, bei denen der

Kaufpreis nicht schon zugleich mit der Bestellung bezahlt wird, das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie

nach Vertragsabschluss über den Käufer Auskünfte erhält, die die Zahlungsfähigkeit in Frage stellen, oder ein

Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen vorliegt. Forderungen des Käufers gegen die Verkäuferin in solch einem Fall

werden einvernehmlich ausgeschlossen

soweit gesetzlich zulässig. Konstruktions- und Formänderungen berechtigen den Käufer – soweit der Kaufgegenstand

und dessen Aussehen nicht grundlegend geändert und dadurch der Verwendungszweck beeinträchtig wird – nicht

zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Stimmt die Verkäuferin einer Vertragsstornierung durch den Käufer zu, oder tritt

durch Zahlungsverzug des Käufers verkäuferseitig ein Rücktrittsrecht ein, ist die Verkäuferin berechtigt, entweder

den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder eine 20 %-ige Stornogebühr zu fordern.

4. Lieferzeiten: Lieferfristen sind unverbindlich, werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Für alle durch höhere

Gewalt, Streik, Aussperrung sowie ohne Verschulden der Verkäuferin entstandene Verzögerungen, Nichtlieferung

und Beschädigungen haftet die Verkäuferin nicht. Im Falle des unverschuldeten Verzuges verzichtet der Käufer auf

das Recht, vom Kauf zurückzutreten und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

5. Versand: Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, unfrei ab dem Auslieferungslager – Werkstätte der

Verkäuferin und jedenfalls auf Gefahr des Käufers. Versicherung erfolgt nur auf besondere Vereinbarung und geht

gleichfalls zu Lasten des Käufers. Die für den Transport etwa nötige Verpackung wird zum Selbstkostenpreis dem

Käufer berechnet. Der Käufer hat den Kaufgegenstand sofort zu prüfen und zu übernehmen. Verzichtet der Käufer

auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß und mangelfrei

geliefert und angenommen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen: Die Preise sind wenn nicht anders vereinbart Nettopreise ab inländischem

Auslieferungslager. Zölle, Frachtkosten und sonstige Unkosten zwischen Bestellung und Lieferung gehen zu Lasten

des Käufers. Sollte durch eine nachträgliche oder der Verkäuferin nachträglich bekannt gewordene Preiserhöhung

des Produzenten bis zur Auslieferung des Kaufgegenstandes eine Erhöhung des Kaufpreises eintreten, so verpflichtet

sich der Käufer,

diese Erhöhung in diesem Ausmaß zu übernehmen, soweit gesetzlich zulässig. Alle Zahlungen haben spesenfrei und

ohne Abzug geleistet zu werden. Bei Überschreitung des Zahlungstermins und/oder bei Übernahmeverzug ist der

Verkäufer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen, mindestens jedoch 6 % p. a. Überdies ist der

Käufer in diesem Fall verpflichtet, sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten sowie Mahnspesen zu

bezahlen.

7. Gegenforderung: Die Aufrechnung von Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen aus

irgendwelchen Gründen seitens des Käufers ist unzulässig, es sei denn die Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt.

8. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Maschinen, Geräte usw. bleiben Eigentum der Verkäuferin bis zur gänzlichen

Bezahlung des Kaufpreises und etwaiger bis dahin entstandener Rechnungsbeträge für Lieferung von Ersatzteilen für

den betreffenden Kaufgegenstand und an ihm ausgeführten Reparaturen nebst Zinsen etc. Der Käufer ist

verpflichtet, sämtliche Handlungen zu setzen, die notwendig sind, um diesen vereinbarten Eigentumsvorbehalt

zugunsten der Verkäuferin zu sichern und gegen Dritte durchzusetzen. Sämtliche Gefahren, von welchen die

Gegenstände betroffen werden, trägt der Käufer, insbesondere haftet er für den durch Zufall entstandenen Schaden.

Der Käufer ist bei nicht vollständiger Bezahlung verpflichtet, die Kaufgegenstände zum vollen Wert auf eigene Kosten

gegen alle wie immer Namen habende Schäden versichert zu halten und der Verkäuferin die Prämienzahlung

jederzeit nachzuweisen, sowie die Polizze bis zur vollen Bezahlung zugunsten der Verkäuferin zu vinkulieren bzw.

dieser in Verwahrung zu geben. Die Verkäuferin ist ohne weiteres Einvernehmen mit dem Käufer berechtigt, über

das kaufgegenständliche Gerät nach ihrem Gutdünken zu verfügen, wenn beim Käufer Änderungen in der Bonität,

insbesondere Zahlungsverzug oder Terminverlust eintritt. Für den Fall, dass die Verkäuferin vom Eigentumsvorbehalt

Gebrauch macht, verpflichtet sich der Käufer, die Kaufgegenstände auf eigene Kosten zurückzustellen, die

Verkäuferin völlig schadlos zu halten, insbesondere auch für den entgangenen Gewinn, ferner alle Reparaturkosten

und eine

angemessene Vergütung für die Abnützung, in der Zwischenzeit und für die aus welchem Titel auch immer

eingetretene Entwertungen bis zur Beendigung eventueller Reparaturen, zu ersetzen.

9. Gewährleistung: Das ACA Center gewährleistet bei sachgemäßer und ordentlicher Wartung für fabrikneue

Kaufgegenstände deren einwandfreies Funktionieren und übernimmt, ausgenommen den Fall fremden Verschuldens

und unter der Voraussetzung, dass der Käufer die vereinbarten Zahlungstermine einhält, die Gewährleistung nur für

die Dauer einer Saison, auf keinen Fall aber länger als 6 Monate. Beanstandungen müssen schriftlich erfolgen, wobei

der beanstandete Teil

zwecks Austausch, Reparatur oder Ersatz des ACA Centers zur Verfügung gestellt werden muss. Teile, die zum

kostenlosen Ersatz im Rahmen der Gewährleistung oder am Kulanzweg beim ACA Center gegen Entgegennahme

eines Einlaufscheines eingereicht oder abgegeben werden, bleiben oder werden ohne Rücksicht auf positive oder

negative Erledigung Eigentum der Verkäuferin ohne jeglichen weiteren Anspruch von Seiten des Käufers. Dem Käufer

ist bekannt, dass die Verkäuferin Händler und nicht Produzent des Kaufgegenstandes ist. Aus diesem Grund erklärt

sich der Käufer ausdrücklich damit

einverstanden, dass jede Gewährleistungsverpflichtung der Verkäuferin jedenfalls nur jenen Inhalt und Umfang hat,

in welchem sie vom jeweiligen Produzenten anerkannt und übernommen wird, soweit gesetzlich zulässig. Die

Verkäuferin, ist verpflichtet an der Herbeiführung der Entscheidung des Produzenten durch angemessene, rasche

Abwicklung mitzuwirken, wogegen der Käufer diese Entscheidung abwartet und sich ihr unterwirft. Das ACA Center

ist im weiteren berechtigt, der ihr obliegenden Gewährleistungsverpflichtung nach eigenem Ermessen durch

Instandsetzung defekter Teile oder durch Austausch von Teilen nachzukommen, wobei in allen Fällen nur jene Teile

ersetzt oder instand gesetzt werden, die einen Fehler des Lieferwerkes in Werkstoff oder Werkarbeit aufweisen. Die

damit erwachsenen Kosten für Fracht, Zoll, Verpackung usw. gehen zu Lasten des Käufers, gleichfalls die Kosten des

Ein- und Ausbaues (Montage). Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die normalerweise bei

sachgemäßem Gebrauch einem besonderen Verschleiß unterliegen, sowie nicht auf Gummi- und Lederriemen,

Gummibereifung (Mantel und Schläuche), Felgen, sämtliche elektrische Teile und Signalanlagen.

Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von fremden Teilen

fremder Herkunft verändert bzw. Repariert worden ist. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht.

Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.

10. Schutzvorrichtungen: Werden solche nicht mitbezogen, so ist die Verkäuferin von jeglicher Haftung befreit.

11. Produkthaftung: Für Sachschäden, die der Käufer erleidet, wird jede Ersatzpflicht der Verkäuferin

ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, die übergebene Betriebsanleitung samt Sicherheitsbedingungen

genauestens zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass bei Nichtbeachtung oder Zuwiderhandeln gegen die

Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise die Haftung der Verkäuferin jedenfalls entfällt. Soweit der Käufer als

Unternehmer bei dem Gebrauch der gelieferten Maschine Schäden erleidet, gelten damit verbundene Ansprüche für

ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind

ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, bei einem Weiterverkauf soweit gesetzlich zulässig eben dieselben

Bedingungen und Haftungsausschlüsse mit jedem weiteren Übernehmer der Maschine zu vereinbaren und

übernimmt er es bei einer Verletzung dieser Überbindungspflicht, die Verkäuferin hinsichtlich aller entstandenen,

damit verbundenen Nachteile vollkommen schadlos zu halten.

12. Datenverarbeitung & Datenschutz: Der Käufer nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Verkäuferin seinen

Namen, Anschrift und sonstige die Geschäftsbeziehung betreffenden Daten in Erfüllung des Vertrages

automationsunterstützt verarbeitet und stimmt im Sinne der Bestimmungen des Datenschutzes einer Übermittlung

und Weiterverarbeitung dieser Daten ausdrücklich zu. Die gesetzlichen Widerrufsrechte des Käufers bleiben

unberührt. Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten gemäß DSGVO Art. 6 Abs (1) lit b zur

Vertragserfüllung oder vorvertraglicher Maßnahmen verarbeiten

und an von uns mit der Durchführung des Auftrages beauftragte Dritte übermitteln, soweit dies zur

Vertragserfüllung notwendig ist.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand, etc.: Erfüllungsort ist Sitz der Verkäuferin. Auf die Bestellung/den Kaufvertrag findet

ausschließlich österreichisches Recht Anwendung unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist immer

am jeweils sachlich zuständigen Gericht für den Sitz des ACA Centers. Gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG

bleiben jedenfalls die zwingenden Bestimmungen des KSchG unberührt und sind auf das Vertragsverhältnis

anzuwenden.


Stand per Juli 2018

KONTAKTE

 

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